AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

  1. In den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) wird Zeia Rahimi (Video-/Content Creator) als „Content Creator“ bezeichnet.

  2. Die nachfolgenden AGB gelten für alle mit dem Content Creator erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und ausdrücklich widersprochen wird.

2. URHEBERRECHT

  1. Das Urheberrecht der Fotos/Videos liegt immer beim Content Creator.

  2. Die vom Content Creator hergestellten Fotos/Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

  3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Content Creator über.

  4. Bei der Verwendung der Fotos/Videos in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Content Creator als Urheber des Fotos/Videos zu nennen! Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig den Content Creator zum Schadenersatz.

  5. Die Rohdaten verbleiben beim Content Creator. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich NICHT. Der Content Creator verpflichtet sich NICHT die Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Fotos/Videos aufzubewahren, bewahrt allerdings eine Kopie der bearbeiteten Fotos/Videos als Sicherungskopie auf. Dies erfolgt maximal für 2 Jahre.

3. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Für die Herstellung der Fotos/Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

  2. Das Honorar ist vor bzw. spätestens nach der Abgabe der Fotos/Videos zu bezahlen!

  3. Termine die frühzeitig (ab 4 Monate im Voraus) vereinbart sind bedürfen einer Anzahlung von 10% des Honorars. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Auftrags einbehalten.

  4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen schriftlichen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Content Creator bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden schriftlichen Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos/Videos Eigentum des Content Creators. Der Content Creator hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht.

4. HAFTUNG

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Content Creator für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzungswesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schaden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, oder Daten haftet der Content Creator nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Der Content Creator verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach zwei Jahren ab Erfüllung des Auftrags zu vernichten.

  3. Der Content Creator haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos/Videos nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Materials.

5. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLSHONORAR

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Content Creator nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Content Creators sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Content Creator auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Content Creator kein Verdienstentgang entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Content Creator auch Schadenersatz-Ansprüche geltend machen.

 6. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2021).
Eine Übersicht Ihrer Rechte finden Sie hier: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html

7. DIGITALE FOtografie/Videografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotos/Videos des Content Creators auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Content Creators.

  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht schriftlich übertragen wurde.

8. BILD-/VideoBEARBEITUNG

  1. Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil des Content Creators und ist sich bewusst, dass seine Fotos/Videos in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Der Stil ist als die individuelle künstlerische Freiheit des Content Creators zu verstehen.

  2. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Fotos/Videos EINMAL den Content Creator um Änderungen zu bitten. Bei Videos kann die Musik nachträglich NICHT mehr geändert werden. Nach dieser einmaligen Änderung wird weitere Anpassung gesondert verrechnet.

  3. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos/Videos des Content Creator und ihrer Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbungen (zB. in SW oder Sepia), nachträgliche Retuschierungen sowie das Erstellen von Kollagen ist NICHT gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Content Creator bei im Internet hochgeladenen Fotos/Videos zu erwähnen, sodass der Content Creator als Urheber klar und eindeutig identifizierbar ist.

  5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Content Creator mit der elektronischen Bearbeitung fremder Fotos/Videos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Content Creator von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

9. NUTZUNG UND VERBREITUNG

  1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Content Creator auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Content Creators.

  2. Der Content Creator ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes bzw. Auftrages ist.

  3. Hat der Content Creator dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Content Creator verändert werden.

  4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

  5. Der Content Creator darf alle Dateien, die bei den Aufträgen aufgenommen wurden für Werbezwecke (Social Media, Portfolio, Webseite,…) verwenden. Ist dies vom Auftraggeber nicht erwünscht, so muss dieser dem ausdrücklich widersprechen.

10. LIEFERZEITEN UND REKLAMATIONEN

  1. Der Content Creator liefert seine Arbeiten in der Regel binnen 4 Arbeits-wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  2. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

  3. Bei Bestellung eines Fotoalbums, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Fotos die ausgewählten Aufnahmen vom Auftraggeber dem Content Creator zugeschickt werden. Werden nach diesem Zeitraum keine ausgewählten Fotos übermittelt, so erlaubt sich der Content Creator selbstständig Aufnahmen auszuwählen und anschließend das Album mit seiner Auswahl zu bestellen. Hierbei gilt keine Rücknahme oder Reklamation.

  4. Sollten digital erworbene Fotos/Videos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt werden, so kann der Content Creator keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.

 11. SALVATORISCHE KLAUSEL

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGBs ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

12. SONSTIGES

  1. Ein Zuspätkommen des Aufraggebers kann nicht berücksichtigt werden und kann nicht über diesen Zeitrahmen hinaus verlängert werden.

  2. Sollte es aufgrund von Unwetter oder Zeitdruck von Seiten des Auftraggebers zu keinen oder unzufriedenstellenden Aufnahmen kommen, haftet der Content Creator nicht dafür und es gibt kein Recht auf Ersatzleistung oder Minderung des vereinbarten Honorars.

  3. Es ist untersagt von sämtlichen Bildern auf der Homepage des Content Creator, Kopien (Screenshots) zu machen!

  4. Die Fotos/Videos dürfen vom Content Creator nach schriftlicher Vereinbarung für Werbezwecke verwendet werden: Veröffentlichung auf Homepage, Facebook, Instagram, auch für Prints und Vervielfältigungen, Ausstellung auf Messen etc.